Bitte kontaktieren Sie im Schadenfall:

vor Antritt und nach Beendigung der Reise:

Schadenformulare können Sie unter der vorgenannten eMail-Adresse anfordern.

während der Reise:

 

Verhalten im Schadensfalle:

Sie sind verpflichtet im Schadenfall unnötige Kosten zu vermeiden und den Schaden möglichst gering zu halten.
Des Weiteren haben Sie den Schaden unverzüglich der Roland Assistance telefonisch zu melden.

Die versicherte Person ist verpflichtet:

Diese Angaben finden Sie auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf Seite 11.

 

Bei Schadensmeldungen von TravelCards, die mit der Gothaer Versicherung abgeschlossen wurden, ist ebenfalls die Roland Assistance zuständig.