Bitte kontaktieren Sie im Schadenfall:
vor Antritt und nach Beendigung der Reise:
- ROLAND Assistance GmbH
Regulierungsstelle TravelCard
50664 Köln
Telefon: 01805 25 24 66
Telefax: 01805 15 24 67
eMail: travelcard(at)roland-assistance.de
Schadenformulare können Sie unter der vorgenannten eMail-Adresse anfordern.
während der Reise:
- 24 Stunden Notruf-Zentrale
Telefon +49 221 8277 9864
Verhalten im Schadensfalle:
Sie sind verpflichtet im Schadenfall unnötige Kosten zu vermeiden und den Schaden möglichst gering zu halten.
Des Weiteren haben Sie den Schaden unverzüglich der Roland Assistance telefonisch zu melden.
Die versicherte Person ist verpflichtet:
- Nach Eintritt des Versicherungsfalles die Reise unverzüglich zu stornieren, um die Reiserücktrittskosten möglichst gering zu halten.
- Den Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen mit der Stornorechnung(en) dem Versicherer einzureichen, bei Stornierung eines Objekts eine Bestätigung des Vermieters über die Nichtvermietbarkeit des Objekts
- Eine unerwartet schwere Erkrankung, einen Unfall, eine Schwangerschaftskomplikatiuon durch ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose und Behandlungsdaten nachzuweisen
Chartis Europe S.A. behält sich das Recht vor, die Frage der Reiseunfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen.
- Im Todesfalle einer versicherten Person oder Risikoperson sind die Erben verpflichtet eine Sterbeurkunde vorzulegen.
- Bei Schaden am Eigentum geeignete Nachweise (z.B. Polizeiprotokoll) einzureichen.
- Bei Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten person ist das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers, bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses den Aufhebungsbescheid des Arbeitsamtes und eine Kopie des Arbeitsvertrages als Nachweis für das neue Arbeitsverhältnis vorzulegen sowie eine Bestätigung des Arbeitsamtes über die Zustimmung zu der stornierten Reise vorzulegen.
- Bei Diebstahl von Dokumenten/Ausaweispapieren der versicherten Person ist ein polizeiliches Protokoll vorzulegen.
- Es sind ausschließlich Originaldokumente einzureichen.
- Zum Nachweis des versicherten Ereignisses sind auf Verlangen des Versichers
- eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen oder der Einholung einer Bestätigung des Arbeitgebers darüber zuzustimmen;
- der Einholung eines fachärztlichen Attestes durch den Versicherer über die Art und Schwere der Krankheit sowie die Unzumutbarkeit zur planmäßigen Durchführung der Reise zuzustimmen und dem Arzt die notwendige Untersuchung zu gestatten.
Diese Angaben finden Sie auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf Seite 11.
Bei Schadensmeldungen von TravelCards, die mit der Gothaer Versicherung abgeschlossen wurden, ist ebenfalls die Roland Assistance zuständig.